So funktioniert Ergotherapie

Schritt für Schritt zu mehr Lebensqualität.


Ergotherapie ist noch unbekannt? Kein Problem – und nur keine Scheu! Bevor mit der Ergotherapie begonnen wird, braucht es eine Überweisung vom Arzt (dzt. keine Bewilligung der Krankenkasse).

Das sollte kein Problem sein, schließlich ist die Ergotherapie in vielen Bereichen – von der Akutbehandlung und Rehabilitation bis hin zur Prävention – längst anerkannt und geschätzt. Bei etwaigen Fragen und für genauere Infos stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung!

Wichtige Hinweise


  • Als Wahltherapeutin habe ich keinen Kassenvertrag. Damit Sie dennoch einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet bekommen, können Sie die Überweisung mit Honorarnote, Rechnung und Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Verbleibende Restkosten können bei der Zusatzversicherung eingericht werden.
  • Reha-Anträge in der Abteilung Soziales des Land Tirol: Hierfür werden unter anderem meine Daten benötigt – bitte einfach bei mir melden!